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Videoüberwachung als Beweismittel vor Gericht!

Die Verwendung von Videoüberwachung als Beweismittel vor Gericht hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere im Kontext von Sicherheitsverstößen und kriminellen Aktivitäten wird die Videoüberwachung zunehmend als eine der zuverlässigsten und objektivsten Methoden zur Dokumentation von Ereignissen betrachtet.

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie Videomaterial vor Gericht verwendet wird, welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Rolle Technologie und Datenschutz in diesem Kontext spielen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht alle Videoaufnahmen sind vor Gericht als Beweismittel zugelassen.
  • Zulässige Beweismittel umfassen relevante, authentische und klare Aufnahmen, sowohl aus privater Überwachung als auch an öffentlichen Orten mit Zustimmung oder Hinweis auf die Überwachung.
  • Unzulässige Aufnahmen sind unrechtmäßig erlangt, manipuliert, irrelevant oder in privaten Bereichen ohne Hinweis auf Überwachung.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt trotz Verstoßes gegen die DSGVO die Verwendung solcher Aufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren.

Welche Videoaufnahmen können vor Gericht als Beweis genutzt werden?

Sollten Sie Opfer eines Einbruchs oder einer Sachbeschädigung an Ihrem Eigentum werden, können Sie die Aufnahmen Ihrer Videoüberwachung beruhigt als Beweismittel vor Gericht verwenden.

Doch nicht alle Videoaufnahmen, wie von Überwachungskameras, sind vor Gericht zulässig. Grundsätzlich müssen die Aufnahmen relevant, authentisch und klar sein. Dies umfasst die private Videoüberwachung als Beweismittel oder die Überwachung an öffentlichen Orten mit Zustimmung oder einem klaren Hinweis auf die Überwachung. 

Wichtig ist auch die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze sowie die Unverfälschtheit der Aufnahmen, um ihre Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. 

Welche Videoaufnahmen werden nicht als Beweis zugelassen?

Folgende Arten von Aufnahmen werden in der Regel von Gerichten nicht als zulässige Beweismittel akzeptiert:

  • unrechtmäßig erlangte Aufnahmen, z. B. durch heimliche Videoüberwachung ohne Zustimmung der Beteiligten
  • manipulierte oder gefälschte Aufnahmen, die die Integrität des Beweismaterials in Frage stellen
  • Aufnahmen, die keinen klaren Bezug zu den vorgeworfenen Straftaten haben und daher nicht relevant sind
  • verborgene Aufnahmen in privaten Bereichen, ohne ausreichende Hinweise auf Videoüberwachung

Wie sieht es bei Verstößen gegen die DSGVO aus?

Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) stellen Videoaufnahmen, die gegen die DSGVO verstoßen, kein Problem dar und können zulasten des Angeklagten verwendet werden. Selbst wenn die Aufnahmen unter Verstoß gegen die DSGVO erlangt wurden, sind sie grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar. 

Die Wahrheitsfindung hat in einem Strafprozess Vorrang vor dem Datenschutz. Diese Sichtweise könnte jedoch gegen die DSGVO verstoßen und Fragen bezüglich der Vereinbarkeit mit dem Datenschutz aufwerfen.

Fazit

Die Diskussion über die Verwendung von Videoaufnahmen als Beweismittel vor Gericht und mögliche Datenschutzverstöße ist komplex. Während nicht alle Aufnahmen vor Gericht zugelassen werden, spielt die private Videoüberwachung als Beweismittel eine entscheidende Rolle bei der Dokumentation von Straftaten wie Einbrüchen oder Sachbeschädigungen. Trotz möglicher Verstöße gegen die DSGVO sieht der Bundesgerichtshof (BGH) die Verwendung solcher Aufnahmen als zulässig an, da die Wahrheitsfindung in einem Strafprozess vorrangig ist. 

Insgesamt ist die Videoüberwachung ein wichtiges Beweismittel für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Es lohnt sich dementsprechend, sich richtig auszurüsten. Wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam für Videoüberwachung und bereiten Sie sich vor!

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